Steuern & Regulierung

Kapitalertragsteuer (KESt) auf Sparzinsen in Österreich: was Sie wissen müssen

Michael Berger··3 Min. Lesezeit
Lidion Bank — PickTheBank multibanking platform

Zinserträge sind in Österreich steuerpflichtig – das gilt für das Sparkonto genauso wie für das Festgeld. Die Kapitalertragsteuer (KESt) wird direkt von der Bank abgezogen und ans Finanzamt abgeführt. Für Sparer bedeutet das weniger Papierkram, aber auch, dass beworbene Bruttozinsen nie das sind, was am Ende netto ankommt.

Was die KESt ist und wie sie funktioniert

Die KESt ist eine Abzugssteuer auf Kapitalerträge. Sie wird von der auszahlenden Stelle – bei einem österreichischen Sparkonto also von Ihrer Bank – direkt einbehalten. Die Steuerpflicht ist damit für den Sparer erledigt: Die Zinsen müssen nicht separat in die Einkommensteuererklärung eingetragen werden (Endbesteuerungswirkung). Das gilt für Zinserträge aus in Österreich geführten Sparkonten, Festgeldkonten und Sparbüchern.

Der einzuhaltende Steuersatz für Zinsen auf inländischen Bankeinlagen wurde in der Steuerreform 2016 auf 25% festgelegt (während für sonstige Kapitalerträge wie Aktiendividenden ein Satz von 27,5% gilt). Prüfen Sie diese Sätze im Zweifel gegen die aktuelle österreichische Rechtslage – Steuerregeln können sich ändern.

Bruttozins vs. Nettozins: ein Rechenbeispiel

Angenommen, Sie legen 20.000 € für 12 Monate zu einem beworbenen Zinssatz von 3,00% p.a. bei einer österreichischen Bank an. Die Rechnung:

  • Bruttozinsertrag: 20.000 × 3,00% = 600,00 €
  • KESt (25%): 600 × 0,25 = 150,00 €
  • Nettozinsertrag: 600 − 150 = 450,00 €
  • Effektive Netto-Verzinsung: 2,25% p.a.

Bei Vergleichen zwischen Angeboten sollten Sie also den Brutto- oder Nettozinssatz konsistent verwenden, nie mischen. Der Zinsrechner auf dieser Website weist standardmäßig den Nettozinsertrag aus, damit die Zahl vergleichbar wird.

Was bei Konten im EU-Ausland gilt

Wenn Sie ein Sparkonto oder Festgeld bei einer Bank in einem anderen EU-Land eröffnen (etwa in Luxemburg, Deutschland oder Frankreich), zieht die dortige Bank die KESt in der Regel nicht ab. Sie müssen diese Zinserträge dann selbst im Rahmen Ihrer österreichischen Einkommensteuererklärung angeben – üblicherweise über die Anlage KESt oder eine entsprechende Position, die Ihr Steuerberater oder FinanzOnline vorsieht. Es gilt der besondere Steuersatz von 25% auf Zinsen (bzw. 27,5% auf sonstige Kapitalerträge), auch für ausländische Erträge.

Zwischen den EU-Ländern gibt es einen automatischen Informationsaustausch zu Kapitalerträgen. Wer meint, ausländische Zinsen einfach 'vergessen' zu können, geht ein reales Steuerrisiko ein. Die einfachere Variante ist, die Erträge korrekt zu erklären.

Freibeträge und Freigrenzen

Anders als in Deutschland (Sparer-Pauschbetrag) gibt es in Österreich für Zinsen aus Bankeinlagen keinen allgemeinen Freibetrag: Ab dem ersten Euro Zinsertrag wird KESt fällig. Ausnahmen gibt es für spezielle Konstellationen (etwa bestimmte Bausparverträge oder Wertpapierkonten mit Verlustverrechnung), nicht aber für gewöhnliche Sparzinsen.

Kurze Praxis-Zusammenfassung

  • Zinsen auf österreichischen Konten: KESt zieht die Bank automatisch ab, keine Erklärungspflicht.
  • Zinsen auf ausländischen Konten: selbst in der Einkommensteuererklärung angeben.
  • Für einen realistischen Ertragsvergleich immer mit Nettozinsen rechnen.
  • Keinen pauschalen Freibetrag wie in Deutschland erwarten.

Steuerregeln entwickeln sich – prüfen Sie die aktuellen Bestimmungen im Zweifelsfall über FinanzOnline oder mit einer Steuerberatung. Für die grobe Planung genügt aber die Grundregel: Vom Bruttozinsertrag bleibt nach KESt rund drei Viertel übrig.

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